Neues aus Eichwalde vom BER

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30.01.2020
00117
15732 Eichwalde
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Neues aus Eichwalde vom BER

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EICHWALDER BÜREGRINITIATIVE FÜR FLUGSICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT
in der BÜRGER-INITIATIVE NOTWEHR ANLIEGER BER Ost-West-Aktions-Gemeinschaft,
c./o. Stubenrauchstr.71, 15732 Eichwalde
in enger Zusammenarbeit mit der SCHULZENDORFER INTERESSENGEMEINSCHAFT GEGEN FLUGLÄRM
Presse-Information
EU-Forderungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für neue BER-Flugrouten
sowie Flugregime-Vorschläge zu BB-Variante und Münchner Modell und Schlußfolgerungen zur Situation des BER-Projektes
Nun haben Landesregierung und Aufsichtsrat also neben den immensen Bauproblemen auch noch ein Betriebs-Zulassungs-Problem auf dem Tisch: die von der EU-Kommission geforderte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für neue Flugrouten gegenüber NB-Festlegungen, z.B. über Müggelsee und Rangsdorfer See.
Und die Friedrichshagener Bürgerinitiative (FBI) schätzt deshalb ein:
Unser Müggelsee wird Euer Waterloo!
,nachdem sie bei der EU-Komission wegen Verletzung von EU-Recht Beschwerde erhob.
Für die BER-Bauprobleme ist die Landesregierung Brandenburg zuständig, dazu für Lärmschutzmaßnahmen für die Flugrouten die Bundesregierung, welche umgehend wohl jede Existenz eines Problems ableugnen wird.
Und es habe ja zu alten Flugrouten schon eine solche Prüfung gegeben. Stimmt das wirklich, und ist die Bundesregierung dazu auch an den vorhandenen Bauproblemen sowie die BER Flugplatzgestaltung unschuldig ?
M.E. führen alte wie neue Flugrouten z.B. über Trinkwasserschutzgebiete oder Seen und Flüsse, die ihr Wasser in solche einströmen lassen - und die Wasserwerke in Friedrichshagen und Eichwalde saugen sicherlich beide mit oder neben den Grundwasser auch Floßwasser an, wenn auch durch Bodenschichten dazwischen etwas gefiltert - aber Flugbetriebsschadstoffe dürften trotzdem die Trinkwasserqualität nach BM-Inbetriebnahme verschlechtern!
M.E. ein eindeutiger Umweltverträglichkeitsmangel ! Oder zählen nur Vögel und Kriechtiere, nicht aber die Gefährdung von Bürgern ?
Mit seinem Urteil vom 23.Januar 2020 schloß sich das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg der Auffassung der EU-Kommission zu neuen Flugrouten insofern an, daß die Wannsee Flugroute wegen ungenügender Beachtung der Einwände des Umweltbundesamtes (UBA) unzulässig sei.
Dies schließt auch flüchtige Flugrouten aus - dann aber auch solche über Waltersdorf-Schulzendorf-Eichwalde-Zeuthen im Hinblick auf die ebenfalls vom BAF verfügte 247.DV0 zur LuftVO! Und dann der Schallschutz! Noch immer wurde er kaum begonnen; was gebaut wurde, ist weder gesundheitsbezogen noch bauphysikalisch ausreichend und dazu vorschriftswidrig - und ein neues Konzept für die Festlegung neuer Schallschutzzonen für alte wie neue Flugrouten gemäß den Auflagen des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom September 2020 (!) liegt seitens der Landesregierung noch immer nicht vor, denn die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hält eine Realisierung nicht für möglich, und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte 2020 ohnehin, Flugrouten seien flüchtig - im Widerspruch zur aktuellen Position der EU-Kommission!
Und von BER-Dauerlärmpegeln hat sich die gerichtliche Auseinandersetzung mit Betroffenen nun auch auf BER-Spitzenlärmpegel ausgedehnt - der bisherige Kompromißvorschlag Krumme Null der Landesregierung ist in jedem Falle widerrechtlich und physikalisch unhaltbar. Daß die BER-Dauerlärmpegel gem. PFB falsch berechnet wurden, ist bundesverwaltungsgerichtlich anerkannt, daß eine nicht realitätsbezogene Art von Dauerlärmpegeln offiziell berechnet wurde, beispielsweise ohne jeden Bezug zur rush hour , und die gesundheitliche Belastung der Anlieger selbst durch die zu niedrig berechneten Dauerlärmpegel für die alten Flugrouten gem. PFB bei den betrachteten und für die Berechnungen zugrundegelegten BER-Betriebsregimes unverträglich sind, ist gemäß meinen Berechnungen spätestens seit August 2020 dem Brandenburger Landtag wie der Landesregierung bekannt, auch z.B. den Umweltbundesamt (UBA).
Konsequenzen wurden seitens der Landesregierung bisher daraus nicht gezogen! Besonders gesundheitlich unerträgliche Belastungen durch Dauerlärmpegel bei Starts allein von der Südbahn in Ost-Richtung sind nachgewiesen. Dies beträfe sowohl die neueste Vorstellung unseres Ministerpräsidenten zum Abwickeln aller Starts und Landungen von der Südbahn in Verbindung mit der Sanierung der BER-Nordbahn als Ersatz für diese während der Beibehaltung des Betriebes des derzeitigen Berliner Flughafensystems, also Tegel TXL und Alt -Schönefeld SXF, als auch nach erfolgreicher Intervention der Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI bei der EU-Komission als, politische Folge den BI Gegenlärmvorschlag BB-Modell , der Starts allein von der Nordbahn des BER vorsah !
Aber auch die Rückkehr von den neuen zu den alten Flugrouten gemäß PFB, etwa gemäß dem Münchner Modell verlängerten Geradeausfluges , ist, wie bereits in der Ausarbeitung zu BER-Dauerlärmpegeln vom August 2020 bewiesen, nicht umweltverträglich, wem man gesundheitliche Belastungen von Bürgern in BER-Arainergemeinden, wie z.B. Waltersdorf, Schulzendorf, Eichwalde bzw. Blankenfelde-Mahlow, in die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) einbezieht, wie objektiv erforderlich.
Das Münchner Modell , für welches eine halbe Million EURO zur Prüfung des von der Deutschen Flugsicherung GmbH DFS aus Sicherheitsgründen abgelehnten Vorschlages seitens des Flughafens bereitgestellt werden soll, widerspricht Forderungen der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation ICAO wie auch Umwelterfordernissen!
Das Vorhaben stellt also eine reine Geldverschwendung dar! Die DFS ist schließlich in Deutschland für die Umsetzung von ICAO-Vorschriften zuständig! Und ICAO-Vorschriften wie das Flughafen-Planungs-Handbuch , IM Doc.9184, Airport Planning Manual, wurden ja EU-Recht und als solches von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert, also als geltendes Recht anerkannt - ICAO-Vorschriften sogar als Mindest-Vorschriften für Deutschland !
Aber wurde dies auch vom Bundesverkehrsministerium und seinem Chef, Bundesminister Dr. Ramsauer, respektiert und umgesetzt oder wird der DFS ins Handwerk gepfuscht , vielleicht sogar Druck ausgeübt? Es scheint wohl so.
Und es scheint so, als ob der Herr Bundesverkehrsminister allein sich selbst als das Maß aller Dinge ansieht und die ihn unterstellten Behörden, wie das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung BAF anweist, in dieser Weise zu verfahren! Wie sonst wäre es denkbar, daß das Flughafenplanungshandbuch augenscheinlich bis heute noch nicht eimal ins Deutsche übersetzt wurde, obwohl er dazu bereits im Juli 2020 (!) aus den Reihen der SCHULZENDORFER BÜRGERINITIATIVE GEGEN FLUGLÄRM dringlich aufgefordert wurde?
Und wieso antwortete sowohl sein Ministerium noch das der Bundesjustizministerin auf eine Vielzahl von Briefen hierzu nicht, waarum geschah m.W. bisher nichts? Daß der Herr Bundesverkehrsminister z.B. auf meine Briefe nicht antwortete, ist für mich nicht sonderlich erstaunlich, denn er beantwortete ja gemäß Pressemeldungen noch nicht einmal Schreiben des für die BER-Bauabnahme zuständigen LDS-Landrates ( Landkreis Dahme-Sowieso ...? ) und ließ das ihm unterstellte BAF die von der DFS aus Sicherheitsgründen erfolgte Ausweitung der Luftraumbewirtschaftung in Verbindung mit den BER-Flugrouten stornieren!
Selbst die Stellungnahme des Umweltbundesamtes (UBA) im Rahmen der so genannten Benehmensregelung zu Flugrouten ignorierte sein Ministerium entgegen professoralem Rechtsgutachten ohne Begründung - das UBA untersteht ja einem andren Bundesministerium!
Und in dem seinerseits ebenfalls ignorierten ICAO Doc.9184 steht nachweislich, das bei neuen und wesentlich erweiterten Flughafen wie dem BER, Start- und Landebahnen so ausgerichtet sein sollen, daß sie nicht auf Wohngebiete gerichtet sind und Störungen der Bevölkerung vermieden werden.
Hiergegen, wird sowohl bezogen auf die BER-Nordbahn als auch -Südbahn und sowohl, bei Starts in Ost wie West-Richtung eindeutig verstoßen!
Dies gilt sowohl für die alten Flugrouten gemäß Planfeststellungsbeschluss (PFB) als auch für die neuen Flugrouten , zu denen nun die EU-Kommission eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) anordnete!
Wem also wegen der Flugfelder-Ausrichtung weder alte noch neue Flugrouten EU-rechtskonform sind, ist es sehr wahrscheinlich, daß dies der EU irgendwann auffällt oder an sie herangetragen wird - und selbst dann, wenn irgendwann einmal das BER Terminal funktionsfähig sollte umgebaut worden sein, bliebe dies wirtschaftlich bezüglich einer BER Inbetriebnahme folgenlos, weil eine Betriebsgenehmigung wegen der nicht genehmigungsfähigen Flugrouten verweigert werden müßte, zumal ja Schallschutz wie in Tegel beim BER noch nicht einmal ansatzweise existiert!
Und da in einem Flughafen-Planungshandbuch noch wesentlich mehr Bestimmungen stehen dürften, als nur zur Ausrichtung der Start- und Landebahnen, könnte der Anteil des Bundesverkehrsministerium am BER-Terminal-Baudesaster noch wesentlich größer sein, als bisher, mir bezogen auf die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates, vermutet!
Und da bis jetzt von den nach Rechtsstand teils alternativen Flugkorridoren ohne konkrete Nutzunmgsbestimmungen für die Frequentierung gemäß der 247.DV0 zur LuftVO statt von festen Flugrouten auszugehen ist und deshalb hieraus gerichtlicherseits schon als Schlußfolgerung bereits von Flugerwartungsgebieten ausgegangen wird, dürften die Probleme wegen der Widersprüchlichkeit zu aktuellen Forderungen der EU - Kommission noch zunehmen, denn dann sind noch weiträumigere Schutzgebiete in die Betrachtungen einzubeziehen.
Auch zur Festlegung von Schallschutzzonen nach Flugerwartungsgebieten ging der Brandenburger Staatskanzlei schon im September 2020 ein prinzipieller Berechnungsvorschlag zu. Eine Stellungnahme hierzu erfolgte noch nicht. Vielmehr sollte noch das Ergebnis des Rechtsverfahrens zum Kompromißvorschlag Krumme Null abgewartet werden, bis neue Gespräche hierzu erfolgen, wie mir Frau Staatssekretärin Fischer telefonisch mittelte.
Zur allgemeinen Problemlage möchte ich folgendes bemerken: Im Internet existieren schon seit Februar 2020 verfaßte Ausarbeitungen allein aus Kreisen der EICHWALDER BÜRGERINITIATIVE FÜR FLUG SICHERHEIT, ECHTEN SCHALLSCHUTZ UND NACHTFLUGVERBOT bereits Daten im Umfange von ca. 350 MByte! Daß also niemand von den BER-Problemen etwas gewußt haben konnte, der dazu Verantwortung wahrzunehmen hatte, darf man deshalb m.E. getrost als Märchen! abtun, denn z.B. Brandenburgs Exekutive wie Legislative wurden vielfach direkt angeschrieben oder angesprochen - und dies von vielerlei Seiten!
Der Slogan der Friedrichshagener Bürgerinitiative FBI, Unser Müggelsee ist Euer Waterloo! , hat also gute Aussichten, in den Kern der Dinge zu treffen, auch wenn er die Probleme nur punktuell im Hinblick auf die neuen Flugrouten betrachtet.
Auf die parlamentarischen Untersuchungskommissionen wartet noch viel Arbeit! Mögen sie diese ohne Tabus und mit Biß in Angriff nehmen, Verantwortliche für bereits bekannte und noch unbekannte Rechtsverletzungen ermitteln und sich daraus ein Bild für die Situation und Nutzbarkeit des BER-Areals machen, um zu retten, was noch an Volksvermögen zu retten ist.
Und wenn nun selbst das Bundesverkehrsministerium schon meint, der BER-Standort Schönefeld sei gemäß derzeitigem Projekt nicht den Anforderungen der zukünftigen Luftfahrt gewachsen, dann sollte schnellstens die Reißleine gezogen werden, das derzeitige Berliner Flughafensystem erhalten bleiben und auch schnellstens die Nachnutzung der BER-Infrastruktur in Schönefeld sowie eine Neuplanung in Sperenberg in Angriff genommen werden!
Das BER-Debakel aber ist das beste Anschauungsobjekt dafür, wohin die Ignoranz der wissenschaftlichen Ergebnisse, von Vorschriften und Fachkompetenz technischer und wirtschaftlicher Art führt!
Das Ignorieren der Ergebnisse des Raumordnungsverfahrens von 1994 (ROV) war nur der Anfang eines falschen Weges, der durch immer neue Tricks als richtig versucht wurde darzustellen - es mißlang offensichtlich! Und da nun bereits gemäß Veröffentlichung aus dem Berliner BER-Untersuchungsausschuß von PIRATEN-Seite her bekannt wurde, daß sich Brandenburg und Berlin bereits 1995, von Berlin ausgehend, auf den Standort Sperenberg geeinigt hatten, ist auch standortbezogen die negative Beeinflussung des BER-Verfahrens durch Bundesdienststellen unverkennbar!
Hoffentlich kann bei der Aufklärung der Vorgänge die geplante PIRATEN-Datenbank BER watch helfen, in welche auch externe Dokumente der BER-Bürgerinitiativen eingespeichert werden sollten.
Und wem dann am 17.Januar 2020 Herr Stange vom BVBB urteilt: Das falsche Projekt am falschen Standort mit falschem Personal - der Murks geht weiter! (Internet), dann kann man nach neuesten Pressemeldungen schon sehr nachdenklich werden, denn im Mittelpunkt, steht auch unter nun fachlich, juristisch und finanziell völlig veränderten Umständen regierungsseitig noch immer die Fertigstellung am falschen Standort, obwohl Letzteres nun längst auch offiziell zugegeben werden mußte!
Die Pressemeldungen Routenrüffel aus Brüssel (MAZ 12./13.01.2020 S.6), EU stoppt 136 Millionen Euro Fördermittel (MAZ 10.01.2020 S.1), Flughafen droht Zwangsprivatisierung (MAZ 19./20.01.2020 S.1) und Platzeck bekommt Platzangst (ebenda, S.6) sowie der BVBB-Internetbeitrag vom 11.01.2020, BVBB: EU-Vertragsverletzungsverfahren bringt Bundesverwaltungsgericht in Erklärungsnöte , offenbaren die völlig verfahrene Situation, der sich offensichtlich kein neuer Aufsichtsrats-Chef stellen möchte - noch dazu für Billig-Salair .
Wenn nicht bald mit Macht umgesteuert wird, können Berliner und Brandenburger bald nur noch ab Halle-Leipzig oder Magedburg fliegen - aber Standort-Fragen waren ja bisher Regierungs-Tabu!
Eichwalde, am 24.Januar 2020

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