Waffensachkunde § 7 WaffG
Die Kosten der Weiterbildung werden durch die Agentur für Arbeit, dem JobCenter, oder durch Träger von Reha Maßnahmen gefördert, ob dies bei Bedarf für Sie zutrifft, werden wir auf Wunsch für Sie prüfen.
Wir bieten Ihnen, praxisorientierte Vorbereitung zu folgenden Abschlüssen:
-
Sicherheitsfachkraft gemäß § 34a der GewO
- Waffensachkunde gemäß §7 Waffengesetz
- Personenschutzfachkraft mit allen fachlichen und praktischen Inhalten
- solide Ausbildung in der
Selbstverteidigung für
Sicherheitskräfte und
Personenschützer mit Abschlusszertifikat
- zusätzlich bei Bedarf, den
Führerschein der Klasse B
Telefon: 030 762 3929 22
Telefax: 030 762 3929 21
Mobil: 0152 589 98 737
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