Patentanwalt in Augsburg
Patente wie nationale Deutsche Patente, internationale Patentanmeldungen (PCT-Anmeldung) oder
Europäische Patente (EPÜ) und
Gebrauchsmuster sind die gewerblichen Schutzrechte für technische Erfindungen. Jedoch können sie nicht nur für große technische Errungenschaften sondern auch für einfachere technische Ideen und Verbesserungen erteilt bzw. eingetragen werden. Notwendig zur Erlangung des Patent- oder Gebrauchsmusterschutzes ist eine Anmeldung beim Patentamt. Nach einer erfolgreichen Sachprüfung hinsichtlich Neuheit und Erfindungshöhe durch das Patentamt wird ein Patent erteilt. Gebrauchsmuster werden ohne diese Sachprüfung eingetragen. Dabei hängt der Wert eines Patents oder eines Gebrauchsmusters maßgeblich von der
Formulierung der
Ansprüche ab, wobei Patentanwälte Spezialisten hierfür sind. Ideal ist eine möglichst breite Fassung der Ansprüche, damit das Patent oder Gebrauchsmuster nicht leicht zu umgehen ist. Wenn man aber den Schutzumfang zu breit fasst, besteht die Gefahr, dass der zu schützende
Gegenstand oder das zu schützende Verfahren dem Stand der Technik entspricht und dann nicht mehr schutzfähig ist. Auch Software ist prinzipiell dem Schutz durch Patente zugänglich.
Wir beraten Sie gerne als ihr Patentanwalt in Augsburg:
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