In Deutschland eine Firmeninsolvenz zu beantragen ist keine Lösung und das Ende jedes Unternehmers, privater Ruin eingeschlossen!
Die
Alternative
? Geschäftsführer- und Gesellschafterwechsel mit Entlastung
? Namensänderung und Sitzverlegung
? Übernahme von Verbindlichkeiten und Verträgen
?
Beseitigung bestehender Überschuldungen
Jede Gesellschaft hat Ihre spezifischen
Besonderheiten, die sich aus den persönlichen Belangen des Geschäftsführers, des Gesellschafters, der Familie und den Kunden ergeben haben. Ihre Bank hat Sie im Stich gelassen. Die Ämter zeigen kein Verständnis für Ihre Situation.
Anderweitige Hilfe, insbesondere vom Staat, gibt es nicht.
Unser Team setzt aus einer Partnerschaft von erfahrenen Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Krisenmanagern zusammen und wird gemeinsam mit Ihnen die Lösung Ihrer Probleme finden. Unsere Angebote sind legal, bewegen sich ausschließlich innerhalb geltender Gesetze, nutzen aber vorhandene Gesetzeslücken aus und beinhalten auch unkonventionelle Wege zum Erfolg.
Wir sind absolute Vollprofis und haben bereits vielen Mandanten helfen können.
Keine Steuer- und/oder Rechtsberatung.
Sie bieten auf eine unverbindliche Beratung für den Verkauf Ihrer GmbH.
Wir beraten Sie per E-Mail(induvestag.ch (at) gmail.com), per Telefon oder bei uns im Haus.
Manchmal ist die Lösung ganz einfach!
Beratungszeit maximal 30 Minuten!
Beurkundung ist sofort möglich
Geschäftsfüher- und Gesellschafterwechsel,
Geschäftsführerentlastung,Namensänderung und Sitzverlegung!
Vertrags- , Personal-, Verbindlichkeitenübername möglich !
Auch in sehr schwierigen Fällen!!!
Warten Sie nicht bis zur Insolvenz!
Keine Steuerberatung -- Keine Rechtsberatung!
Hinweis:
GmbH-Geschäftsführer sind versicherungspflichtig! Bisher sozialversicherungsrechtlich befreite geschäftsführende Gesellschafter sollen in die Rentenkassen nachzahlen. Das Bundessozialgericht hält GmbH-Geschäftsführer für
versicherungspflichtig.
Soeben wurde im Falle eines Gesellschafter-Geschäftsführers entschieden, dass dieser scheinselbständig und damit auch rückwirkend in die Sozialversicherungspflicht eingeordnet wird. Viele der Geschellschafter-Geschäftsführer, die bisher keine Rentenbeiträge einzahlen müssten, müssen demnach ab sofort zahlen, und das sogar
rückwirkend. Rechnet man den Mindesbetrag hoch, sind das für fünf Jahre (Verjährungsfrist) rund 30.000 EUR
(Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.11.2020, B 12 KR 18/04 R).
Quelle: Informationsbrief 03/2006 vom
Bundesverband selbständiger