Buchhaltung in Berlin
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Sie erledigt Ihre gesamte Lohn- und Finanzbuchhaltung
Lohnabrechnungen gem. § 6 Ziff. 3 und 4 StBerG
und kümmert sich um die professionelle
Organisation Ihres Büros.
Es ist selbstverständlich, dass Sie das Sortieren, Kontieren
und Buchen laufender Geschäftsvorfälle
sehr zuverlässig für Sie übernimmt.
Ihre Belege holt Sie zum Wunschtermin bei Ihnen ab und
bringt sie nach getaner Arbeit natürlich wieder zurück.
Außerdem erstellt Sie in Ihrem Auftrag
Angebote und Rechnungen
für Ihre Kunden und erledigt alle darüber hinaus anfallenden Schreibarbeiten.
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