Am Sonnabend wurde mir ein Brief gezeigt, der nur Unverständnis hervorbrachte... Von der Empfängerin werden darin über 900,- EUR gefordert.
Da dachte ich das kann nur ein Irrtum sein soviel Wasser kann man doch gar nicht verbraucht haben...
Nach dem genauen Lesen ergab sich aber, was hier soll bezahlt werden soll ist einfach unglaublich...
Bezahlen sollen Kunden, die vor dem 3. Oktober 1990 an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen wurden, das ist vor über 20 Jahren gewesen...
Da stellte sich mir gleich die Frage haben wurden die
Anschlüsse früher verschenkt ? Und wenn ja ist es ja die Sache des Wasserwerkes Anschlüsse kostenlos zu stellen und sich das dann verbrauchsabhängig von den Nutzern über Wasserrechnung bezahlen zu lassen. Damit sollte alles bezahlt sein oder ?
Selbst wenn sich die Anlage noch nicht amortisiert hat, so hatte der Zweckverband doch schon Einnahmen aus den Wasserrechnungen der letzten 20 Jahre, wie kann es sein, das da was nicht bezahlt ist ? Wer hat diese Schlamperei zu verantworten ? Waren diese Anlagen nicht ohnehin von Allen bezahltes und erwirtschaftetes Volkseigentum ?
Da bekommt ein Zweckverband das Volkseigentum der DDR zur treuhänderischen Verwaltung im Sinne seiner Eigentümer (den angeschlossenen Verbrauchern ) und dann kommt so ein Unsinn dabei heraus ? Welche Behörde hatte da die Aufsichtspflicht ?
Ein juristischer Trick um sich das Bezahlte noch mal bezahlen lassen, ein seriöser Zweckverband tut so was nicht oder ?
Es wäre nur richtig diese Bescheide flächendeckend zurückzunehmen oder ?
Ich denke man sollte sich vielleicht nicht auf die Einsicht der Verantwortlichen verlassen, vielleicht sind es die selben die diese Situation herbeigeführt haben ?
Bis es soweit ist muß Widerspruch eingelegt werden, sei es nur als Signal, daß es so nicht geht !
Sind Sie Mieter legen Sie ihren Eigentümer den Widerspruch nahe, denn sonst kommen die Kosten höchstwahrscheinlich bei Ihnen an.
Sollten Sie einen Rechtsanwalt oder Juristen in der
Bekanntschaft haben sprechen Sie über das Thema, selbst wenn diese Zahlungen juristisch möglich sind, sind diese moralisch doch sehr bedenklich und so wäre es nur gerecht, wenn ein Ansatzpunkt gefunden wird diese Praxis für illegal zu erklären.
Widersprechen Sie unbedingt, denn sonst erkennen Sie das Vorgehen stillschweigend an und wenn es höchstrichterlich gekippt wird haben Sie eventuell keine Möglichkeit ihr Geld zurückzubekommen.
Nehmen Sie jede Überweisung nur unter Vorbehalt der Rückforderung vor !
Wäre die Frage zu klären ist es juristisch legal eine verbrauchsunabhängige Pauschale zu erheben, ist es einem Zeckverband erlaubt Profit wie die Privatwirtschaft zu erwirtschaften , müssten diese Gewinne dann nicht wieder den Verbrauchern zu Gute kommen. Ist so ein Beschluss überhaupt ohne Bürgerbeteiligung rechtens ? Wie darf mit dem Eigentum der Bürger umgegangen werden ?
Zahlen Sie auf jeden Fall in Raten, es ist immer einfacher Geld nach einem Urteil nicht weiter zu überweisen, als es zurückzuzklagen.
Der in den
Bescheiden als Grund aufgeführte Gleichbehandlungsgrundsatz will sich mir nicht erschließen, der Schutz des privaten Eigentums wird hier nicht gewährleistet oder ?
Wenn hier auf die wirtschaftliche Situation eines Zweckverbandes Rücksicht genommen werden soll, muss dann nicht auch auf die wirtschaftliche Situation der Zahlenden Rücksicht genommen werden ? Wäre es nicht fair zu den Bescheiden gleich eine Erklärung für Geringverdiener beizulegen, die eine sozialverträgliche Lösung anbietet ?
Es wird erwähnt, daß man Mangels Satzung erst jetzt aufgewacht ist, ist damit nicht geklärt, daß eine Verjährung eingetreten ist wegen Untätigkeit der Verantwortlichen ?
Es muß doch für den Bürger einen Schutz vor solchen versteckten Altlasten geben oder nicht ?
Prüfen Sie ob ihre Rechtsschutzversicherung Sie vielleicht unterstützt. (Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben können Sie hier eine finden für das nächste derartige Ereignis)
Ich vertstehe, daß man in Zeiten knapper Kassen erfinderisch wird, was ich hier gezeigt bekommen habe, geht einfach zu weit, wenn man diesen Auswüchsen nicht in den Anfängen entgegentritt weiß ich nicht womit wir uns noch zu unserem Wohl anfreunden sollen ?
Hätte ich diesen Bescheid nicht selbst in der Hand gehabt, hätte ich geglaubt man erzählt mir hier eine Geschichte für die Aprilausgabe einer Boulevardzeitschrift. Es war aber bitterer Ernst !
inzwischen gibt es Widerstand in Blossin, Heidesee , die Märkische
Allgemeine berichtete über Frau Peters, die ebenfalls eine Iniative unterstützt.
Für Meinungen und Hinweise für
Betroffene bin ich Ihnen dankbar mailen sie bitte an: -
Oliver Hein für http://www.Eichkater24.de